laufende Vergaben
Ersatzneubau Halter Brücke: Strom- und Vorlandbrücken ü. d. Ems i. Z. d. K 158
VgV – Vergabeverfahren zur Beschaffung von Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen sowie Tragwerksplanung
Bei dem Bauwerk handelt es sich um eine Straßenbrücke, genannt Emsbrücke Halte, auf der Kreisgrenze der Landkreise Emsland und Leer im Zuge der Kreisstraße 158 (K 158), die als wichtige Querverbindung der Bundesstraße 70 (B 70) im Osten und der Bundesautobahn 31 (A 31) im Westen gilt. Das Bauwerk überspannt die schiffbare Ems nahe der Stadt Papenburg in unmittelbarer Nähe der überregional bekannten Meyer Werft. Die Brücke wurde in den Jahren 1967 und 1968 errichtet. Das Bauwerk liegt im Tidebereich der Ems, was bedeutet, dass stark wechselnde Wasserstände und starke Tideströmungen berücksichtigt werden müssen.
Das gesamte Brückenbauwerk besteht aus den folgenden drei einzelnen Teilbauwerken:
• Teilbauwerk 1 – Vorlandbrücke rechts der Ems (Baulast Landkreis (LK) Emsland)
• Teilbauwerk 2 – Strombrücke über die Ems (Baulast je hälftig LK Leer / LK Emsland)
• Teilbauwerk 3 – Vorlandbrücke links der Ems (Baulast LK Leer)
Die Vorlandbrücken und die Strombrücke wurden im Jahr 2014 bzw. 2015 nach der Nachrechnungsrichtlinie (NRR) nachgerechnet. Entsprechend der NRR konnten für beide Vorlandbrücken für das Ziellastniveau BK 30/30 nach DIN 1072 und der Verkehrskategorie 3 alle Nachweise des Überbaus der Nachweisstufe 2 erbracht werden. Der Überbau wurde der Nachweisklasse B ohne Nutzungseinschränkung eingeordnet.
Für die Stromrücke konnten entsprechend der Nachweisstufe 2, Ziellastniveau BK 30/30 nach DIN 1072 und der Verkehrskategorie 3 gemäß DIN-FB 101, alle Nachweise des Überbaus mit Ausnahme der Ermüdungsfestigkeit des Versteifungsträgers erbracht werden. Nach der NRR konnte nur eine Einordnung in die Nachweisklasse C und damit der Einschränkung der Nutzungsdauer auf 20 Jahre festgelegt werden. Insbesondere sind damit die erhöhten Anforderungen an die zeitnah durchzuführenden Instandsetzungen und die Bauwerksprüfungen zu beachten. Im Jahr 2022 bis 2024 wurden die Instandsetzungsarbeiten für die Vorlandbrücken und die Strombrücke über die Ems im Zuge der K158 durchgeführt. Das Bauwerk ist durch die Instandsetzungen in den Zustand versetzt worden, dass mindestens die Anforderungen der Nachrechnung und des soliden Bauwerkserhalts bis zum Jahre 2035 erfüllt sind. Folglich ist das Bauwerk mit allen Teilbauwerken und dem betroffenen Straßenzug bis zum Jahre 2035 durch einen Ersatzneubau zu ersetzen.
Im Rahmen des Verfahrens werden folgende Leistungen vergeben:
• Objektplanung Ingenieurbauwerke (inkl. Rückbau) Lph 1 bis 4, optional Lph 5 bis 6 gemäß § 43 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1;
• Tragwerksplanung (inkl. Rückbau) Lph 1 bis 4, optional Lph 5 bis 6 gemäß § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14, Ziffer 14.1
• Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 1 bis 4, optional Lph 5 bis 6 gemäß § 47 HOAI 2021 i. V. m. Anla-ge 13, Ziffer 13.1.
Weitere Informationen zur Bekanntmachung:
https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/95111-2025
Weitere Unterlagen zum Download:
https://www.dtvp.de/Satellite/public/company/project/CXP4Y5P5BFV/de/documents