Neubau eines Mobilitätszentrums sowie die naturnahe Umgestaltung des Bgm.-Heukamp-Parkplatzes in Cloppenburg i. Z. der Städtebauförderungsmaßnahme „Sanierungsgebiet Mühlenstraße / Innenstadt“

VgV-Vergabeverfahren zur Beschaffung von Objektplanungsleistungen für Gebäude, Verkehrsanlagen, Freianlagen und Ingenieurbauwerke (Uferbefestigung und Kanäle) sowie Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung und örtliche Bauüberwachung

Auftraggeber:

Stadt Cloppenburg
Sevelter Straße 8
49661 Cloppenburg

Leistungen GVP:

Europaweites Vergabeverfahren nach VgV (Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) mit folgenden Teilleistungen:
• Erstellung Terminplan
• Klärung Beschaffungsumfang
• Beratung zur Art des Vergabeverfahrens
• Erarbeitung Bekanntmachung
• Erarbeiten der Matrix für die Bewertung der Bewerbungen
• Auswertung der Bewerbungen und Präsentation der Ergebnisse
• Ausarbeiten der Leistungsbeschreibung und Angebotsaufforderung
• Entwurf Vertragsbedingungen
• Erstellen der Absageschreiben der nicht ausgewählten Bewerber / Beantworten von Nachfragen
• Auswerten der Angebote und Präsentation der Ergebnisse
• Vorbereiten der Verhandlungsgespräche (Entwerfen der Einladungsschreiben, Protokolle vorbereiten)
• Teilnahme an Verhandlungsgesprächen, Dokumentation und Auswertung der Verhandlungsgespräche
• Erstellung Vergabevermerk und Vergabeakte
• Erstellen der Absageschreiben nach GWB / Beantworten von Nachfragen

Bearbeitungszeitraum: 06/2023 bis 02/2024

Informationen zum Projekt

Die Stadt Cloppenburg beabsichtigte eine bis dato als Parkplatz genutzte innerstädtische Fläche neu zu gestalten und aufzuwerten. Hierfür war sowohl die Errichtung eines Mobilitätszentrums geplant als auch die naturnahe Freiraumgestaltung der übrigen Fläche. Ziel war es, den innenstadtnahen Bereich insgesamt zu einem attraktiven und erholsamen Raum für jedermann umzugestalten. Es soll Raum für Nutzungs- und Retentionsflächen geschaffen werden, ohne zugleich auf Parkkomfort zu verzichten. Durch verschiedenste Maßnahmen wie die Schaffung von Spiel-, Grünflächen und Wegeverbindungen sowie der Gestaltung des Straßenraumes und des Ufers der sich im Bereich befindlichen Soeste, soll die Aufenthaltsqualität insgesamt gesteigert werden. Die dafür erforderlichen Planungsleistungen waren Gegenstand dieser Ausschreibung.

Im Rahmen des Vergabeverfahrens wurden folgende Leistungen vergeben:

-Objektplanung Gebäude (Neubau Mobilitätszentrum) Lph 1 bis 3, optional Lph 4 bis 9 gemäß § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Ziffer 10.1;
-Tragwerksplanung (Neubau Mobilitätszentrum) Lph 1 bis 3, optional Lph 4 bis 6 gemäß § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14, Ziffer 14.1;
-Technische Ausrüstung (Neubau Mobilitätszentrum) Lph 1 bis 3, optional Lph 4 bis 9 gemäß § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15 Ziffer 15.1 für die Anlagengruppen 1 – 8;
-Objektplanung Freianlagen Lph 1 bis 3, optional Lph 4 bis 9 gemäß § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11, Ziffer 11.1;
-Objektplanung Ingenieurbauwerke (Uferbefestigung) Lph 1 bis 3, optional Lph 4 bis 9 gemäß § 43 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1;
-Objektplanung Verkehrsanlagen (Neugestaltung Bgm.-Heukamp-Straße) Lph 1 bis 3, optional Lph 4 bis 9 gemäß § 47 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1;
-Objektplanung Ingenieurbauwerke (Kanalbau) Lph 1 bis 3, optional Lph 4 bis 9 gemäß § 43 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1;

Besondere / Zusätzliche Leistungen:
-Brandschutz (Neubau Mobilitätszentrum) Lph 1 bis 3, optional Lph 4, 5 und 8 gemäß AHO-Schriftreihe Heft Nr. 17;
-optional: Örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken (Uferbefestigung) als Besondere Leistung gemäß HOAI 2021 Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4;
-optional: Örtliche Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen (Neugestaltung Bgm.-Heukamp-Straße) (inkl. Ausstattung: Markierungen, Beschilderung, Verkehrsführung während der Bauzeit) als

Besondere Leistung gemäß HOAI 2021 Anlage 13, Ziffer 13.1 zu § 47 Absatz 2;
-optional: Örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken (Kanalbau) als Besondere Leistung gemäß HOAI 2021 Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4.